Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen Händler hätte aufwenden müssen. Der Kfz-Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbeeinflussenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

Der Wiederbeschaffungswert ist stets dann Berechnungsgrundlage, wenn der Geschädigte auf Basis eines Totalschadens abrechnet.