Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle einer späteren Veräußerung einen geringeren Erlös erzielen wird, als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Vorschäden.

Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen.
In der Regel ist nach dem 5. Betriebsjahr bzw. einer Laufleistung von mehr als 100.000 km ein auszugleichender Minderwert nicht mehr gerechtfertigt.