Altschäden sind Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbesichtigung noch nicht instandgesetzt worden sind.

Als Altschäden bezeichnet man sowohl Unfallschäden, als auch sonstige Beschädigungen, wie z.B. Lack- oder Korrosionsschäden.
Alt- und Vorschäden haben Einfluß auf die durch den Kfz-Sachverständigen zu benennende merkantile Wertminderung. Weiterhin sind Alt- und Vorschäden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes von Bedeutung.
Liegen Alt- und Vorschäden im Schadenbereich, sind im Reparaturfall bei einem Kaskoschaden Abzüge „Neu für Alt“ vorzunehmen. Im Haftpflichtschadensfall sind Abzüge für „Wertverbesserung“ zu tätigen.