Bei Kaskoschäden beauftragt in der Regel die Versicherung einen hauseigenen Sachverständigen.

Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sog. Sachverständigenverfahrens gem. § 14 AKB. In diesem Verfahren beauftragt der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtsschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtsschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.