Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unterhalb der Grenze zwischen € 600,– und € 800,– kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen der sog. Bagatellschäden zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Eine Einhaltung dieser Grenzwerte bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung. |