Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige über eine ingenieurmäßige Ausbildung verfügt. Nach Möglichkeit sollte ein von der Industrie und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Kraftfahrzeuge mit der Schadensfeststellung beauftragt werden. Weiteres Indiz für die Qualifikation ist auch die Dauer der ausgeübten Tätigkeit oder die Zugehörigkeit zu einem anerkannten Berufsverband (z.B. BVS, BVSK).