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Wertminderung
(merkantiler Minderwert)
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Der
Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit
begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle einer späteren
Veräußerung einen geringeren Erlös erzielen
wird, als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Vorschäden.
Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen
im Gutachten gesondert ausgewiesen.
In der Regel ist nach dem 5. Betriebsjahr bzw. einer Laufleistung
von mehr als 100.000 km ein auszugleichender Minderwert nicht
mehr gerechtfertigt. |
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