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Altschaden
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Altschäden
sind Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbesichtigung
noch nicht instandgesetzt worden sind.
Als Altschäden bezeichnet man sowohl Unfallschäden,
als auch sonstige Beschädigungen, wie z.B. Lack- oder Korrosionsschäden.
Alt- und Vorschäden haben Einfluß auf die durch den
Kfz-Sachverständigen zu benennende merkantile Wertminderung.
Weiterhin sind Alt- und Vorschäden bei der Ermittlung des
Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes von Bedeutung.
Liegen Alt- und Vorschäden im Schadenbereich, sind im Reparaturfall
bei einem Kaskoschaden Abzüge „Neu für Alt“
vorzunehmen.
Im Haftpflichtschadensfall sind Abzüge für „Wertverbesserung“
zu tätigen. |
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